HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine reine Vermittlung zwischen Anbieter und Interessent handelt. Mietverträge bzw. Untermietverträge können nur zwischen dem Anbieter der privaten Unterkunft
und dem Interessenten geschlossen werden. Angemessene Kosten für private Unterkünfte können im Rahmen der Gewährung von Leistungen nach den Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) berücksichtigt werden.
Die Stadt Laatzen übernimmt keine Haftung für mögliche Schäden an der Unterkunft.